Die IBAF gGmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.ibaf.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- Kontraste: Teilweise entspricht das Verhältnis von Schriftfarbe und Hintergrundfarbe noch nicht den Anforderungen.
- Gebärdensprache: Ein Video in Deutscher Gebärdensprache ist derzeit noch nicht verfügbar.
- Leichte Sprache: Eine Fassung der Inhalte in Leichter Sprache ist aktuell nicht vorhanden.
- PDF-Dokumente: Nicht alle zum Download bereitgestellten PDF-Dokumente sind barrierefrei. Dies betrifft insbesondere ältere Dateien, für die keine barrierefreien Ausgangsdokumente vorliegen. Diese Dokumente werden nicht nachträglich angepasst. Zukünftig streben wir an, neue PDF-Dokumente so weit wie möglich barrierefrei bereitzustellen.
- Grafiken: Einige der auf der Website verwendeten Grafiken verfügen derzeit noch nicht über alternative Textbeschreibungen, die ihren Inhalt erläutern. Wir arbeiten aktuell daran, diese sukzessive nachzupflegen, um die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.
- Cookie-Hinweis: Der Cookie-Hinweis wird derzeit am Ende der Seite ausgegeben und nicht am Seitenanfang angezeigt. Aufgrund technischer Vorgaben des Anbieters ist diese Anpassung derzeit nicht möglich.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer mit WAVE durchgeführten Selbstbewertung vom 01.09.2025.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.09.2025 überprüft.
Kontakt und Feedback-Möglichkeit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ibaf.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
IBAF gGmbH
Martinshaus – Kanalufer 48
24768 Rendsburg
Telefon: 04331 / 13 06 - 60
Telefax: 04331 / 13 06 - 70
E-Mail: info[at]ibaf.de
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 71 21
24171 Kiel
Telefon: +49 431 / 9 88 - 16 20
E-Mail: bbit[at]landtag.ltsh.de